Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der zwar rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt, der aber in eigenen Lokalitäten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und dabei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit geniesst
- Eine Verbandsperson kann eine selbständige Zweigniederlassung in das Handelsregister eintragen lassen.
- Informationen zur Eintragung einer Zweigniederlassung können unter dem Merkblatt Zweigniederlassung gefunden werden.
- Die Steuerausscheidung kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen. Es wird empfohlen diesbezüglich einen Experten (Anwalt, Treuhänder o.Ä.) zu konsultieren.
- Angestellte des ausländischen Hauptsitzes müssen für die grenzüberschreitende Tätigkeit gemeldet werden:
http://www.llv.li/#/117650/dienstleistungserbringung-gdl - Für Personen, die in einem EU- oder EFTA Staat ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben, ist eine sozialversicherungsrechtliche Unterstellung zu klären. Die Ausgleichskassa des bereits zuständigen Staates gibt Auskunft: https://www.ahv.li/