ALLGEMEIN
- Um ein Unternehmen zu gründen, benötigt es (mit Ausnahme von Spezialfällen) eine Gewerbebewilligung. Wie Sie diese erlangen können finden Sie hier: Gewerbebewilligung
- Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in Art. 8 ff. GewG geregelt. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass eine juristische Person einen Geschäftsführer nach Art. 12 GewG benennen muss, welcher über ein im Handelsregister eingetragenes Zeichnungsrecht verfügen muss.
- Personen, die ein Unternehmen gründen, benötigen einen aktuellen Straf- und Pfändungsregisterauszug.
- Eine weitere Voraussetzung für die Gründung ist der Nachweis einer Betriebsstätte.
- Ausserdem untersteht der Geschäftsführer einer gewissen Anwesenheitspflicht.
- Wenn Sie Ihren Wohnort im Ausland haben und nach Liechtenstein zu Ihrer Tätigkeit pendeln, müssen Sie sich zuvor beim Ausländer und Passamt anmelden, damit Ihnen eine Grenzgängerbewilligung ausgestellt wird. Informationen finden Sie unter folgendem Link: Grenzgängerbewilligung
- Es gibt Regelungen bezüglich der grenzüberschreitenden Tätigkeit.