Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Die Gründung einer GmbH bedarf keiner öffentlichen Beurkundung (Gründungserklärung), insofern maximal drei Gesellschafter und nur ein Geschäftsführer vorhanden sind. Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, ist eine öffentliche Beurkundung notwendig. *
- Annahme- und Firmenzeichnungserklärung der Gesellschafter und des Geschäftsführers *
- Annahmeerklärung von der Revisionsstelle
- Statuten *
- Kapitalnachweis von der Bank
- Einholen der Gewerbebewilligung (oder spezialgesetzliche Bewilligung)
* Die öffentliche Beurkundung kann direkt beim Amt für Justiz/Abteilung Handelsregister erfolgen.
Hier finden Sie das Merkblatt und Mustervorlagen zur Neueintragung einer GmbH.