Gründung Einzelunternehmen
- Einholen der Gewerbebewilligung (oder spezialgesetzliche Bewilligung)
- Mit Ausnahme bestimmter Handelsgewerbe (Betrieb von Geld-, Wechsel-, Effekten-, Börsen und Inkassogeschäften; Tätigkeit als Kommissionär, Agent oder Makler; Treuhand und Sachverwaltergeschäfte, Tätigkeit als Berater, Nachrichtenvermittlung und Auskunftserteilung sowie Versicherungsunternehmungen) sind sämtliche Gewerbe von der Eintragungspflicht ins Handelsregister befreit, wenn ihr Jahresumsatz die Summe von CHF 300‘000 nicht übersteigt.
Hier finden Sie das Merkblatt und Mustervorlagen zur Neueintragung einer Einzelfirma.