Zweigniederlassung eines Unternehmens
- Eine Verbandsperson kann eine selbständige Zweigniederlassung in das Handelsregister eintragen lassen.
- Informationen zur Eintragung einer Zweigniederlassung können unter dem Merkblatt Zweigniederlassung gefunden werden.
- Die Steuerausscheidung kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen. Es wird empfohlen diesbezüglich einen Experten (Anwalt, Treuhänder o.Ä.) zu konsultieren.
- Angestellte des ausländischen Hauptsitzes müssen für die grenzüberschreitende Tätigkeit gemeldet werden:
http://www.llv.li/#/117650/dienstleistungserbringung-gdl - Für Personen, die in einem EU- oder EFTA Staat ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben, ist eine sozialversicherungsrechtliche Unterstellung zu klären. Die Ausgleichskassa des bereits zuständigen Staates gibt Auskunft: https://www.ahv.li/