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Zollbelege ab März 2018 online

Montag, 11.12.2017

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt die Veranlagungsverfügungen ab dem 1. März 2018 in elektronischer Form aus. Um die Zollbelege online zur erhalten, müssen sich die Unternehmen einmalig registrieren.

Die Änderung betreffen die Veranlagungsverfügung Import, wie es in einer Mitteilung der EZV heisst. Die Veranlagungsverfügung Export wird bereits seit mehreren Jahren nur noch elektronisch übermittelt. Die Ausfuhrveranlagungen in der Applikation NCTS sind von diesem Obligatorium nicht betroffen.

Um die elektronischen Veranlagungsverfügungen zu beziehen, muss die Unternehmens-Identifikation in der Zollkundenverwaltung einmalig registriert werden. Bei einer erfolgreichen Registrierung können die Dokumente per Service (Webservice und Mailservice) oder mit einem Zugangscode abgeholt werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Veranlagungsverfügung Import während 10 Jahren zu beziehen. Die Veranlagungsverfügungen werden im Rahmen der digitalen Strategie des Bundes in das Verzollungssystem e-dec eingebunden.

Bei Fragen zu Zollabwicklungen steht Ihnen das ExportHelp-Team gerne zur Verfügung. Export Help

Weitere Informationen zur neuen Regelung finden Sie auch in den Erläuterungen der Eidgenössischen Zollverwaltung.