Roundtable - DSGVO - Das müssen Sie wissen
Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) auch in Liechtenstein verbindlich angewendet. Von den neuen Datenschutzregeln sind auch die meisten Liechtensteiner Unternehmen betroffen, selbst wenn sie keine Niederlassung oder Tochtergesellschaften in der EU haben. Die neuen Regeln gelten auch dann, wenn Sie Ihre Produkte EU-Bürgern verkaufen, oder auf Ihrer Website Preise und Konditionen für Europäische Bürger angeben. Auch das Analysieren des Surfverhaltens von EU-Bürgern auf Ihrer Webseite zu Marketingzwecken reicht bereits aus, um als Liechtensteiner Firma unter das EU-Gesetz zu fallen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie geeignete Massnahmen zum Schutz der Kundendaten ergreifen müssen, Datenschutzpannen (Cyberattacken) innerhalb von 72 Stunden melden und einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen. Wer die neuen Vorschriften grobfahrlässig verletzt muss mit hohen Bussen rechnen.
Erfahren Sie am Roundtable, wen die neuen Gesetze bwetreffen, was genau sie beinhalten, und wie Sie sich vorbereiten können.
Zielpublikum
Diese Informationsveranstaltung richtet sich an interessierte Firmen, die mit Kunden aus der EU Geschäfte tätigen und Kundendaten von EU-Bürgern bearbeiten.
Programm | Mittwoch 18.04.2018 |
16.30 Uhr | Begrüssung |
Christian Hausmann, Leiter AVW | |
16.35 Uhr | EU Datenschutz-Grundverordnung: Relevanz für Liechtensteiner Firmen |
Alberto Silini, Leiter Beratung, Switzerland Global Enterprise, Zürich | |
16.45 Uhr | EU-Datenschutzrecht: Für welche (Liechtensteiner) Firmen |
Prof. Dr. Niclas Raschauer, Lehrstuhlinhaber, Universität Liechtenstein | |
17.00 Uhr | DSGVO in der Praxis - Was gilt es zu tun? |
Michael Valersi, stellvertretender Leiter FL Datenschutzstelle | |
Dr. Dr. Angelika Greber, juristische Mitarbeiterin bei der Datenschutzstelle | |
17.45 Uhr | Fragerunde und Schlusswort |
18.00 Uhr | Apéro |