Innovations- und Exportscheck
Diese beiden Förderinstrumente, die regelmässig von der Regierung ausgegeben werden, richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in Liechtenstein.
Für 2023 wurde von der Regierung für die Förderschecks ein Gesamtbudget von CHF 400'000.- freigegeben.
Der Innovationsscheck ermöglicht den KMUs, unbürokratisch Forschungs- und Innovationsleistungen von Forschungseinrichtungen zu beziehen. Den Betrieben soll somit ein erster niederschwelliger Anreiz geboten werden, bei der Planung und Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Herstellungsverfahren oder Dienstleistungen mit Forschungsinstitutionen erstmals zusammen zu arbeiten.
Das KMU erstellt zusammen mit der Forschungseinrichtung eine Zusammenarbeitsvereinbarung samt klar definiertem Umfang und erwarteter Leistung. Nach der Umsetzungsfrist von maximal 12 Monaten erstellt die Forschungsinstitution einen Abschlussbericht und stellt die Ergebnisse der Arbeiten dem KMU zur Verfügung. Die Forschungseinrichtung wird mit einem Innovationsscheck für ihre Arbeit entschädigt. Oftmals werden diese Arbeiten im grösseren Rahmen, beispielsweise als Innosuisse-Projekte, weitergeführt.
Der Exportscheck hilft den KMUs, neue Absatzmärkte zu erschliessen. Die Regierung hat eine Rahmenvereinbarung mit Switzerland Global Enterprise (www.s-ge.com) abgeschlossen, die ein grosses Angebot an Dienstleistungen und individuellen Unterstützungen beinhaltet. Mit dem Exportscheck können hiesige KMUs dieses Angebot als Impulsfinanzierung für sich in Anspruch nehmen.
Anmerkung: Pro Ausgabe und Jahr kann entweder ein Innovations- oder ein Exportscheck beantragt werden.