Digitalscheck
Vor dem Hintergrund laufender und zukünftiger Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft wird der Digitalisierung im Sinne von digitaler Transformation von Produktions-, Dienstleistungs-, Arbeits-, sowie Lehr- und Lernprozessen eine enorme Bedeutung zukommen.
Die Digitalschecks sollen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Liechtensteinischen KMU Landschaft, zur Nutzung des Potentials der „Herausforderung Digitalisierung“ gezielte finanzielle Impulse setzen.
Die Herausforderungen der Digitalisierung liegen im zunehmenden Einsatz vernetzter, digitaler Technologien, die bis zur autonomen Steuerung von gesamten Prozessen führen können. Dies mit dem Ziel, dass Produktionsprozesse effizienter werden und damit Kosten gesenkt werden können oder höherwertigere, individualisierte Produkte herzustellen.
Die Industrie 4.0 ist ohne das Internet der Dinge nicht möglich. Darunter versteht man den Datenaustausch zwischen Maschinen, bzw. die Kommunikation smarter Geräte untereinander.
Art und Ausmass der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt CHF 60‘000 für alle 3 Schecks pro Projekt und Unternehmen.
Die Regierung hat die Laufzeit des Programmes auf zwei Jahre festgelegt. Die zweite Programmausgabe läuft von März 2021 bis Ende 2022.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt CHF 60‘000 für alle 3 Schecks pro Projekt und Unternehmen.
Der Zeitraum für die Durchführung wird in der Förderungsvereinbarung festgelegt und muss bis spätestens Ende des Programms abgeschlossen werden.
Einreichung des Antrages
Der Antrag ist ausnahmslos vor Beginn des Förderprojektes beim Amt für Volkswirtschaft einzureichen. Das Antragsverfahren wird ausschliesslich über das digitale Einreichungssystem des Amts für Volkswirtschaft abgewickelt.